Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Plattform meinhaus.digital

Stand: 05.10.2026 · Version AGB-2026-10-05

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich

1.1 Anbieter und Vertragspartner ist die meinhaus.digital GmbH, Marktplatz 6, 73525 Schwäbisch Gmünd, Deutschland, E-Mail: info@meinhaus.digital, Telefon: +49 1791174487 (im Folgenden „wir“ oder „Anbieter“).

1.2 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen uns und unseren Kunden über die auf der Plattform meinhaus.digital angebotenen kostenfreien und kostenpflichtigen Leistungen, unabhängig davon, ob der Vertrag direkt über die Plattform oder über ein Angebot geschlossen wird, das auf Veranlassung eines Finanzierungspartners erstellt wurde (§ 5).

1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB.

1.4 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

§ 2 Begriffe

2.1 „Kunde“ ist, wer mit uns einen Vertrag über eine Leistung schließt.

2.2 „Finanzierungspartner“ sind Baufinanzierungsberater, Kreditvermittler, Banken und vergleichbare Kooperationspartner, die Leistungen für ihre Kunden über einen eigenen Zugang auf der Plattform anfragen.

2.3 „Objekt“ ist das im Vertrag bezeichnete Gebäude oder die Wohneinheit, auf die sich die Leistung bezieht.

§ 3 Leistungen

3.1 Renovierungsrechner / „Kostenchecker“. Der Rechner ermittelt aus den Angaben des Nutzers automatisiert Kostenspannen für Kauf, Renovierung und energetische Sanierung, Objektvergleiche und voraussichtliche Finanzierungsraten; in der erweiterten Version können einzelne Maßnahmen je Bauteil ausgewählt werden. Die Ergebnisse werden maschinell unter Einsatz künstlicher Intelligenz erzeugt und beruhen auf Durchschnitts- und Erfahrungswerten. Sie sind unverbindliche Orientierungswerte und ersetzen keine Begutachtung des Objekts. Die Nutzung setzt eine Registrierung voraus.

3.2 Live-Call-Beratung (kostenpflichtig). Im Live-Call mit einem Architekten wird eine individuelle Umbauvariante entwickelt; dabei werden Umbaukosten, mögliche Eigenleistungen und Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Im Live-Call mit einem Energieberater werden gesetzliche Vorgaben erläutert, Maßnahmen zur Steigerung von Behaglichkeit und Energieeffizienz empfohlen, Investitions- und Förderkosten aufgezeigt, Maßnahmen priorisiert und Umsetzungsschritte benannt.

3.3 Finanzierungsunterlagen / „Finanzierungshelfer“. Wir erstellen die für eine Baufinanzierung benötigten Unterlagen. Welche Dokumente geschuldet sind, ergibt sich aus dem Angebot. Die Beratung zur Auswahl der Dokumente ist kostenfrei. Im Einzelnen gilt:

(a) Planzeichnungen. Wir überarbeiten vorhandene Bestandspläne und arbeiten die Umbauplanung des Kunden ein. Bei der Variante „Light“ erhalten die Pläne keinen Architektenstempel. Bei der Variante „Premium“ werden die Pläne nach baurechtlichen Vorgaben erstellt und mit Architektenstempel versehen.

(b) Flächenberechnung. Wir ermitteln Wohn- und Nutzflächen nach der im Angebot genannten Grundlage (Wohnflächenverordnung oder DIN 277). Grundlage sind die vom Kunden überlassenen Pläne, sofern kein Aufmaß beauftragt ist.

(c) Kosten & Maßnahmen. Wir erstellen einen individuellen Kostenrahmen mit Ausweisung möglicher Eigenleistungen und Fördermöglichkeiten. Der Kostenrahmen ist eine Kostenschätzung und keine Kostengarantie oder Festpreiszusage.

(d) Eigenleistungsnachweis. Wir bestätigen die Plausibilität von Umfang und Wert der vom Kunden angegebenen Eigenleistungen anhand üblicher Ansätze. Die handwerkliche Befähigung des Kunden prüfen wir nicht. Ob ein finanzierendes Institut den Nachweis anerkennt, entscheidet allein dieses.

(e) Energieausweise nach § 3.4.

(f) Lieferzeit. Beim Paket „Finanzierungshelfer“ gilt die Lieferfrist nach § 9.1.

3.4 Energieberatung (kostenpflichtig). Wir erstellen insbesondere individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP), Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweise durch nach § 88 GEG ausstellungsberechtigte Personen, Heizlastberechnungen nach den anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN EN 12831) sowie Nachweise und Bestätigungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), etwa die Technische Projektbeschreibung (TPB) und den Technischen Projektnachweis (TPN), sowie Bestätigungen zum Antrag (BzA) und Bestätigungen nach Durchführung (BnD) für Förderprogramme der KfW (z. B. Programm 261), einschließlich deren Anlage im Onlineportal der KfW. Förderrelevante Nachweise erstellen in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragene Experten. Umfang und Preis ergeben sich aus dem Angebot.

(a) Soweit ein iSFP im Rahmen der geförderten „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) erstellt wird, stehen unsere Pflichten zur Erstellung des iSFP unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Förderung bewilligt. Die Partei, der die Bewilligung zugeht, informiert die andere unverzüglich. Wird die Förderung abgelehnt, entfällt die Pflicht zur Erstellung des iSFP. Wird die Förderung abgelehnt, vergütet der Kunde die bis dahin erbrachten Leistungen mit der im Angebot ausgewiesenen und dort bezifferten Pauschale. Die Pauschale übersteigt nicht den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Aufwand. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Aufwand überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Er kann den iSFP zum ungeförderten Preis laut Angebot weiter beauftragen.

(b) Ein Anspruch auf öffentliche Fördermittel besteht nicht; über die Bewilligung entscheidet allein der Fördermittelgeber. Unsere Pflicht, Nachweise fachgerecht, vollständig und fristgerecht zu erstellen, bleibt unberührt.

(c) Hinweis zur BEG EM: Mit der Ausführung geförderter Maßnahmen durch Handwerks- oder Bauunternehmen darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden; Verträge mit ausführenden Unternehmen können aufschiebend auf die Förderbewilligung bedingt geschlossen werden. Verträge über Energieberatungsleistungen, die für die Antragstellung erforderlich sind (z. B. TPB, iSFP), sind davon nicht betroffen.

3.5 Vermittlung von Partnerunternehmen. Auf Wunsch des Kunden benennen wir, soweit verfügbar, geeignete regionale Partnerunternehmen (z. B. Handwerksbetriebe, Vermessungsbüros, Statiker). Wählt der Kunde ein Partnerunternehmen aus, übermitteln wir diesem die für die gewünschte Anfrage erforderlichen Kontakt- und Projektdaten. Ein Vertrag über die Leistung des Partnerunternehmens kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Partnerunternehmen zustande; wir werden insoweit nicht Vertragspartei.

3.6 Subunternehmer. Wir dürfen Leistungen durch sorgfältig ausgewählte, fachlich qualifizierte Subunternehmer erbringen lassen, etwa Vor-Ort-Aufnahmen. Wir bleiben gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich.

3.7 Umfang von Planungsleistungen. Planzeichnungen und Maßnahmenvorschläge sind keine Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung oder Bauüberwachung, sofern diese nicht über den Genehmigungspiloten (§ 3.8) oder anderweitig ausdrücklich beauftragt sind.

3.8 Genehmigungspilot (kostenpflichtig).

(a) Klärung der Genehmigungspflicht. Wir schätzen auf Grundlage der Angaben des Kunden und des Bauordnungsrechts am Objektstandort ein, ob das Vorhaben genehmigungspflichtig ist. Verbindlich entscheidet allein die zuständige Baurechtsbehörde.

(b) Genehmigungsplanung. Soweit beauftragt, erstellen wir vollständige, genehmigungsfähige Bauvorlagen. Entwurfsverfasser ist eine nach dem Landesrecht des Objektstandorts bauvorlageberechtigte Architektin bzw. ein Architekt aus unserem Team oder einem von uns beauftragten Partnerbüro. Name und Kammerzugehörigkeit werden im Bauantrag angegeben.

(c) Einreichung und Begleitung. Aufgrund einer gesonderten Vollmacht reichen wir den Bauantrag im Namen des Kunden ein, führen die Kommunikation mit der Behörde und begleiten das Verfahren bis zum Bescheid. Der Kunde ist und bleibt Bauherr.

(d) Nicht enthalten sind, soweit das Angebot sie nicht ausweist, Behördengebühren sowie Leistungen Dritter, insbesondere amtlicher Lageplan, Vermessung, Standsicherheitsnachweis (Statik), Brandschutz- und Schallschutznachweise sowie Nachbarzustimmungen. Die Erteilung der Genehmigung liegt allein bei der Behörde. Auflagen und Nachforderungen der Behörde arbeiten wir im Rahmen des beauftragten Umfangs ein. Die voraussichtliche Höhe der Behördengebühren und der Kosten der genannten Drittleistungen weisen wir im Angebot als unverbindliche Schätzung gesondert aus. Soweit diese Kosten dem Kunden von der Behörde oder dem Dritten unmittelbar in Rechnung gestellt werden, weisen wir hierauf im Angebot hin.

(e) Sonderkündigungsrecht. Sind bei Vertragsschluss die wesentlichen Planungsziele noch nicht vereinbart, legen wir zunächst eine Planungsgrundlage mit Kosteneinschätzung vor (§ 650p Abs. 2 BGB). Danach kann der Kunde den Vertrag nach § 650r BGB kündigen. Auf das Kündigungsrecht, die Frist von zwei Wochen und die Rechtsfolgen weisen wir Verbraucher bei Vorlage der Unterlagen in Textform hin. Stimmt der Kunde der Planungsgrundlage nicht zu oder gibt er innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist keine Erklärung zu den Unterlagen ab, können auch wir den Vertrag nach § 650r Abs. 2 BGB kündigen. Wird der Vertrag nach § 650r BGB gekündigt, können wir nur die Vergütung verlangen, die auf die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen entfällt (§ 650r Abs. 3 BGB).

(f) Vollmacht. Die Vollmacht für die Einreichung des Bauantrags und die Vertretung gegenüber der Behörde erteilt der Kunde gesondert in Textform. Die Vollmacht berechtigt uns ausdrücklich, Untervollmacht an die von uns nach Ziffer 3.6 eingesetzten Subunternehmer und an das nach Ziffer 3.8 (b) tätige Partnerbüro zu erteilen. Der Kunde kann die Vollmacht jederzeit widerrufen. In diesem Fall entfallen unsere Pflichten aus Ziffer 3.8 (c), ohne dass dies unseren Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen berührt.

§ 4 Vertragsschluss

4.1 Registrierung. Für bestimmte Leistungen ist ein Kundenkonto erforderlich. Der Kunde hat wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Änderungen aktuell zu halten. Zugangsdaten sind geheim zu halten.

4.2 Kostenfreier Rechner. Mit Abschluss der Registrierung kommt ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag zustande. Der Nutzer erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht, den Rechner im vorgesehenen Umfang zu nutzen.

4.3 Vertragsschluss über ein Angebot. Wir erstellen dem Kunden – auch auf Veranlassung eines Finanzierungspartners – ein individuelles Angebot und übermitteln es per E-Mail mit einem persönlichen Link. Dieses Angebot ist für uns 30 Tage ab Zugang verbindlich. Der Kunde nimmt es an, indem er

1. den Link öffnet, die Angaben im Angebot prüft und gegebenenfalls korrigiert,
2. sich registriert oder anmeldet,
3. diese AGB bestätigt und
4. die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ betätigt.

Mit Betätigen dieser Schaltfläche kommt der Vertrag zustande. Wir bestätigen den Vertragsschluss unverzüglich per E-Mail (Bestellbestätigung).

4.4 Direktbestellung. Die Darstellung von Leistungen auf der Plattform ist noch kein bindendes Angebot. Bestellt der Kunde eine Leistung direkt über die Plattform, gibt er mit Betätigen der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit unserer Bestellbestätigung per E-Mail zustande.

4.5 Beratungstermine. Termine für Live-Calls werden über ein Online-Buchungssystem vereinbart.

4.6 Eingabefehler, Vertragstext, Sprache. Vor Absenden der Bestellung sieht der Kunde eine Zusammenfassung mit allen Leistungen und dem Gesamtpreis und kann Eingaben über die Schaltfläche „Zurück“ bzw. „Bearbeiten“ korrigieren. Wir speichern den Vertragstext. Der Kunde erhält ihn mit der Bestellbestätigung einschließlich dieser AGB und der Widerrufsbelehrung; zusätzlich ist die Bestellung im Kundenkonto abrufbar. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 5 Finanzierungspartner

5.1 Finanzierungspartner sind nicht unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Sie sind nicht berechtigt, in unserem Namen Erklärungen abzugeben, Preise zu vereinbaren oder Zusagen zu machen, die vom Angebot abweichen. Maßgeblich ist allein das Angebot, das der Kunde über seinen persönlichen Link erhält.

5.2 Das Angebot beruht auf den Angaben, die der Finanzierungspartner übermittelt hat. Der Kunde prüft vor der Annahme, ob diese Angaben zutreffen, und korrigiert sie bei Bedarf.

5.3 Wir übermitteln Dokumente und Informationen zum Auftrag nicht an den Finanzierungspartner. Dies gilt nicht für die Mitteilung nach Ziffer 5.4 und nicht, soweit der Kunde uns hierzu eine Einwilligung erteilt hat. Ob der Kunde ihm die Unterlagen weiterleitet, entscheidet er selbst.

5.4 Finanzierungspartner erhalten von uns für die Vermittlung eines Auftrags eine Vergütung. Auf den Preis der vom Kunden bestellten Leistungen hat dies keinen Einfluss. Zur Abrechnung teilen wir dem Finanzierungspartner mit, ob ein Auftrag zustande gekommen ist und welchen Nettowert er hat. Weitere Informationen hierzu enthält unsere Datenschutzerklärung.

§ 6 Preise und Zahlung

6.1 Es gelten die Preise des Angebots bzw. der bei Bestellung auf der Plattform ausgewiesenen Preisübersicht. Alle Preise sind Endpreise in Euro einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.

6.2 Die Vergütung ist mit Vertragsschluss fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, weitere angezeigte Zahlarten) oder per Überweisung. Für die Nutzung einer Zahlart erheben wir kein zusätzliches Entgelt.

6.3 Die Rechnung erhält der Kunde per E-Mail.

§ 7 Widerrufsrecht

7.1 Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die der Kunde vor der Bestellung abrufen kann und mit der Bestellbestätigung erhält.

7.2 Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, schuldet er im Fall des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen im Verhältnis zum vereinbarten Gesamtpreis (§ 357a Abs. 2 BGB). Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB und bei digitalen Inhalten unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 6 Nr. 2 BGB, jeweils wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben.

7.3 Der Kunde hat im Bestellprozess die Wahl, ob wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen oder erst nach deren Ablauf. Die Bestellung ist nicht davon abhängig, dass der Kunde den vorzeitigen Leistungsbeginn verlangt.

7.4 Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.

§ 8 Mitwirkung des Kunden

8.1 Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung, insbesondere Wohnflächen, Baujahr, Bauteil- und Anlagendaten, bisherige Sanierungen und Verbrauchsdaten, und ermöglicht vereinbarte Vor-Ort-Termine.

8.2 Für Energieausweise bestätigt der Kunde vor dem Absenden, dass seine Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. Wir prüfen die Angaben auf Plausibilität und dürfen sie unserer Leistung zugrunde legen, wenn diese Prüfung keinen begründeten Anlass zu Zweifeln ergibt.

8.3 Kommt der Kunde seiner Mitwirkung nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.

§ 9 Leistungserbringung und Fristen

9.1 Es gelten die im Angebot genannten Lieferfristen. Beim Paket „Finanzierungshelfer“ liefern wir die vereinbarten Dokumente in der Regel innerhalb von 5, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang aller Unterlagen und der Zahlung. Ist ein Aufmaß vor Ort beauftragt, beginnt die Frist mit dem Vor-Ort-Termin, den wir mit dem Eigentümer abstimmen. Abweichende Angaben zur Lieferzeit in der Angebots-E-Mail oder im Angebot gehen dieser Regelung vor, soweit sie für den Kunden günstiger sind.

9.2 Mit Kunden, die über einen Finanzierungspartner zu uns kommen, können wir individuelle Absprachen zu Lieferfristen, Leistungsumfang und Abläufen treffen. Maßgeblich ist allein die Frist, die im Angebot an den Kunden genannt oder mit dem Kunden in Textform vereinbart ist. Der Finanzierungspartner kann solche Absprachen nicht mit Wirkung für uns treffen (Ziffer 5.1). Individuelle Absprachen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

9.3 Fristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt oder fehlender Mitwirkung des Kunden. Höhere Gewalt sind von außen kommende, unvorhersehbare Ereignisse, die wir auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden können, etwa Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Anordnungen oder großflächige Ausfälle der Strom- und Telekommunikationsnetze. Wir informieren den Kunden über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer unverzüglich.

9.4 Wir erbringen unsere Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Architekten bzw. Energieberaters. Kostenschätzungen beruhen auf Annahmen und Durchschnittswerten. Abweichungen der späteren tatsächlichen Kosten sind daher möglich und für sich genommen kein Mangel, soweit die Schätzung zum Zeitpunkt ihrer Erstellung auf Grundlage der uns vorliegenden Angaben fachlich vertretbar war.

9.5 Die Lieferung erfolgt elektronisch (z. B. als PDF im Kundenkonto oder per E-Mail). Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

§ 10 Nutzungsrechte an Dokumenten

10.1 Die von uns erstellten Dokumente sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für das Objekt und den vertraglichen Zweck.

10.2 Der Kunde darf die Dokumente insbesondere an finanzierende Banken, Finanzierungspartner, Makler, Käufer und Kaufinteressenten, Mieter, Behörden und Fördermittelgeber sowie an Planer und ausführende Unternehmen für das Objekt weitergeben. Gesetzliche Vorlagepflichten, etwa für Energieausweise nach § 80 GEG, bleiben unberührt.

10.3 Der Kunde darf die Dokumente für das Objekt und den vertraglichen Zweck bearbeiten und ändern sowie die Planung durch einen anderen Planer fortführen und umsetzen lassen. Dies gilt auch im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags für die bis dahin erbrachten Teilleistungen. Das Urheberpersönlichkeitsrecht der Urheber, insbesondere der Schutz vor Entstellung, bleibt unberührt.

10.4 Eine Nutzung für andere Objekte, eine Veröffentlichung oder eine gewerbliche Verwertung außerhalb dieses Zwecks bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform.

10.5 Auf der Plattform ist missbräuchliches Verhalten untersagt, insbesondere das Umgehen von Sicherheitsvorkehrungen, automatisierte Abfragen (Bots, Scraping) und das Hochladen schädlicher Inhalte.

10.6 Wir stellen sicher, dass wir über die zur Einräumung der Rechte nach den Ziffern 10.1 bis 10.3 erforderlichen Nutzungsrechte verfügen, auch soweit wir Subunternehmer, Partnerbüros oder freie Mitarbeiter einsetzen.

§ 11 Mängelrechte

11.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

11.2 Nach vollständiger Erbringung der Leistung besteht kein Anspruch auf Aktualisierung von Dokumenten wegen später geänderter Umstände, etwa neuer Förderbedingungen, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. Unberührt bleiben Mängelrechte des Kunden wegen Umständen, die bereits bei Erbringung der Leistung vorlagen.

§ 12 Haftung

12.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Hierzu gehören insbesondere die fachgerechte und vollständige Erstellung der beauftragten Dokumente, die richtige und vollständige Beratung im Rahmen des beauftragten Umfangs sowie die fristgerechte Erstellung und Einreichung förderrelevanter Nachweise. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

12.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

12.4 Für den kostenfreien Rechner haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; Ziffer 12.1 bleibt im Übrigen unberührt.

12.5 Beruht ein Fehler auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden, haften wir nicht, soweit der Fehler bei der geschuldeten Plausibilitätsprüfung nicht erkennbar war. War er erkennbar, gilt § 254 BGB (Mitverschulden). Die Beweislast für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben und für die Nichterkennbarkeit des Fehlers bei der geschuldeten Plausibilitätsprüfung trägt der Anbieter.

12.6 Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass Fördermittel bewilligt werden oder prognostizierte Energieeinsparungen eintreten. Für eigene Pflichtverletzungen, etwa fehlerhafte oder verspätete Nachweise, haften wir nach den Ziffern 12.1 bis 12.3.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

13.1 Unentgeltliche Nutzung. Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag jederzeit durch Löschen seines Kontos oder eine Mitteilung in Textform beenden. Wir können mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündigen.

13.2 Einzelaufträge. Verträge über Einzelleistungen enden mit vollständiger Leistungserbringung. Das gesetzliche Kündigungsrecht des Kunden (§ 648 BGB, § 627 BGB sowie beim Genehmigungspiloten § 650r BGB) bleibt unberührt; die Vergütungsfolgen richten sich nach dem Gesetz. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 14 Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Plattform über den Link „Datenschutz“ im Fußbereich jeder Seite jederzeit abrufbar ist.

§ 15 Änderungen dieser AGB

15.1 Diese Ziffer gilt nur für laufende Vertragsverhältnisse (Kundenkonto), nicht für Einzelaufträge; dort gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung.

15.2 Wir können diese AGB ändern, soweit die Änderung aufgrund geänderter Rechtslage, Rechtsprechung oder neuer bzw. geänderter Funktionen der Plattform erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen von Hauptleistungen und Preisen sind davon ausgenommen und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

15.3 Wir teilen Änderungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als angenommen; darauf weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Im Fall des Widerspruchs können beide Parteien das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.

§ 16 Streitbeilegung

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Auf die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform weisen wir hin, soweit wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind.

§ 17 Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

17.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Schwäbisch Gmünd. Wir können den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

17.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.